Betriebsratswahl 2010
Unternehmerverbände Südhessen informieren über Rechte und Pflichten
Alle vier Jahre wird in Unternehmen der Betriebsrat gewählt, 2010 ist es wieder soweit.Die Rechtsanwälte Bernd Schneider und Thomas Gmerek der Unternehmerverbände Südhessen informierten in einer Weiterbildungsveranstaltung am 01. Februar 2010 im Darmstädter Alten Schalthaus über rechtliche Grundlagen, die jedes Unternehmen bei der Wahl beachten muss.
Die Einleitung der wesentlichen Schritte der Betriebsratswahlen, die in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai stattfinden, ist grundsätzlich Aufgabe der amtierenden Betriebsräte.
Der wichtigste Schritt ist die Bestellung des Wahlvorstandes, der für die korrekte Wahldurchführung verantwortlich ist.
Bei der Wahl sind eine Menge Paragraphen zu beachten, auch Fristen müssen eingehalten werden. Die aktive Wahlberechtigung (Recht zur Stimmabgabe) ist in § 7 geregelt, während die Möglichkeit einer Kandidatur (passives Wahlrecht) aus § 8 BetrVG folgt.
Nach den wichtigsten Wahlgrundsätzen ist die Wahl geheim und unmittelbar, je nach Betriebsgröße kommen zwei unterschiedliche Wahlverfahren in Betracht:
- Normales WV: Verhältniswahl mit Listen (ab 101 AN zwingend vorgeschrieben)
- Vereinfachtes WV: immer Mehrheitswahl, keine Liste (bis 50 AN: Vereinfachtes WV zwingend vorgeschrieben)
Auch wenn die Wahl Sache der Belegschaft ist, sollten Arbeitgeber die wesentlichen Grundzüge kennen. So wird sichergestellt, dass ihm nach der Wahl ein ordnungsgemäß legitimierter Verhandlungspartner gegenüber steht und keine Zusatzkosten für eine langwierige Wahlanfechtung entstehen.
Reinhold Stämmler
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