Unternehmerverbände Südhessen
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22.03.2010

Arbeitsrecht I

Grundlagen / 22. bis 23. März 2010
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Arbeits- und Sozialrecht

Von A wie Arbeitsverträge bis Z wie Zeugnis


Die rechtliche Begleitung eines Arbeitsverhältnisses von der  Stellenanzeige  bis zur Erstellung des Arbeitszeugnisses ist heute aufgrund der immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich.
Die Rechtsanwälte/Innen der Unternehmerverbände Südhessen sind  spezialisiert auf die Rechtsgebiete des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts.
Sie sind kompetenter Berater zur Bewältigung der zahlreichen Hürden im betrieblichen Alltag durch gesetzliche oder tarifliche Vorschriften, bieten Lösungen an und helfen bei der Umsetzung.  

Die  Mitglieder werden in diesen Rechtsgebieten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Zusätzlich informieren wir laufend über Änderungen wichtiger Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung in den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts durch Seminare, Informationsveranstaltungen und Personalleiterkkonferenzen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe der Arbeitgeberverbände, in Branchen- und Haustarifverhandlungen mitzuwirken und die Interessen der Mitglieder in allen anderen Fragen der Entgeltfindung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen wahrzunehmen. 

Ihre persönlichen Ansprechpartner in der Rechtsabteilung der Unternehmerverbände Südhessen finden Sie  hier.