Unternehmerverbände Südhessen
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Arbeitsrecht II

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Fachtag Beruf und Pflege

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Regelüberleitung


Regelüberleitung
Spezielles Verfahren beim Umsteigen von den bisherigen Systemen auf ERA.

Die Tarifpartner legen Entsprechungen zwischen den alten Lohn- und Gehaltsgruppen und den neuen ERA-Gruppen fest. Alle Mitarbeiter, die einer bestimmten Lohn- oder Gehaltsgruppe angehört haben, werden somit ohne Überprüfung der näheren Einzelheiten automatisch in die gleiche ERA-Gruppe eingestuft.

Das Verfahren hat zwar den praktischen Vorteil, dass es sehr einfach zu handhaben ist, birgt aber erhebliche Nachteile. Die Betriebe haben einen Teil ihrer Mitarbeiter aufgrund besonderer Umstände in den alten Systemen häufig zu hoch eingruppiert. Diese überhöhten  Einstufungen würden auf den neuen  ERA automatisch übertragen und zu einem vermeidbaren Kostenüberhang führen. Die Modernisierung der Entgeltstruktur und deren Anpassung an die Entwicklungen am Arbeitsmarkt als wichtige ERA-Ziele der M+E-Arbeitgeber würden unter einer Regelüberleitung stark leiden. Ohnehin muss bei Neueinstellungen eine Neubewertung erfolgen.


Weitere Informationen

www.hessen-metall.de