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I

Individuelle Entgeltsicherung


Individuelle Entgeltsicherung (auch: Besitzstandssicherung)
Gemeinsames Vorhaben der Tarifpartner bei der Einführung von  ERA.

Auch wenn die Arbeitsaufgabe eines Mitarbeiters aufgrund von  ERA niedriger bewertet wird als bisher, wird sein regelmäßiges Monatsentgelt für eine mehrjährige Übergangszeit garantiert. Es handelt sich also um eine befristete Besitzstandsklausel.

Die individuelle Entgeltsicherung ist im doppelten Sinn die tarifpolitische Kehrseite der betrieblichen Kostenneutralität. Zum einen bildet jede Besitzstandklausel eine Erschwernis auf dem Weg zur Kostenneutralität. Zum anderen ist die Besitzstandklausel aus der Sicht der IG Metall unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die Arbeitgeber bestimmte Instrumente zur Erreichung der  Kostenneutralität einsetzen können.

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www.hessen-metall.de