Unternehmerverbände Südhessen
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G

Grundentgelt


Grundentgelt
Für den Mitarbeiter finanziell wichtigste Komponente der tariflichen Vergütung.

Die Höhe des individuellen Grundentgelts wird durch die Anforderung der Arbeitsaufgabe des Mitarbeiters bestimmt. Das Grundentgelt ergibt sich aus der Eingruppierung.

Neben dem Grundentgelt gehören zur tariflichen Vergütung des Mitarbeiters auch das Leistungsentgelt (=variables Entgelt) ggf. eine Zulage für Belastungen und die tarifliche Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

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www.hessen-metall.de