Unternehmerverbände Südhessen
Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000
Weiterbildung 2010

Nächster Termin

27.09.2010

Arbeitsrecht II

(2-Tages-Veranstaltung)
Themen und Inhalte

Aktuelle Rechtsprechung

Weitere anzeigen

Veranstaltungen 2010

Nächste Veranstaltung

04.10.2010
Fachtag Beruf und Pflege

E

Eckentgelt, bundeseinheitliches
Eingruppierung
Entgelt
Entgeltlinie
ERA
ERA-Strukturkomponente


Eckentgelt, bundeseinheitliches
Innerhalb der IG Metall umstrittenes Verhandlungsziel in der Tarifrunde 2002.

Die IG Metall wollte für ERA – ähnlich der Ecklohngruppe – eine Eckentgeltgruppe einrichten. Das Eckentgelt sollte das Entgelt für eine Arbeitsaufgabe sein, deren Anforderungen eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung voraussetzen. Alle Arbeitnehmer der deutschen M+E-Industrie, die in der Eckentgeltgruppe eingestuft sind, sollten das gleiche tarifliche Grundentgelt bekommen. In der Tarifrunde 2002 war von einer Grundentgeltspanne zwischen 1940 und 2050 Euro die Rede.

Die Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Eckentgelts war keine offizielle Forderung der IG Metall, sondern ein Verhandlungsziel des Vorstandes, das nicht von allen Bezirken mit getragen wurde. Das Eckentgelt bundesweit festzuschreiben, hätte insbesondere in Hessen sowie in Rheinland-Rheinhessen unzumutbare Kostenerhöhungen bewirkt. Denn die Ecklöhne sind zwar bundesweit praktisch identisch. Aber bei den Angestellten werden die gleichen Arbeitsaufgaben von Tarifgebiet zu Tarifgebiet sehr unterschiedlich vergütet.


Eingruppierung (auch: Einstufung)
Ergebnis der Bewertung der Arbeitsaufgabe.

Die Eingruppierung entscheidet über die Höhe des  Grundentgelts. Stufen innerhalb der Entgeltgruppe ermöglichen eine zusätzliche Differenzierung des Grundentgelts.

Richtig einzugruppieren ist deshalb wichtig, weil das Ergebnis der Eingruppierung über die Kosten des Betriebes und das Einkommen des Mitarbeiters entscheidet.


Entgelt
Kernbegriff von ERA, der an die Stelle von Lohn und Gehalt tritt.

Lohn und Gehalt als tarifrechtliche Begriffe für die Vergütung der Arbeiter und der Angestellten haben nach Inkrafttreten von ERA ausgedient. Sie werden ersetzt durch den nunmehr für beide Arbeitnehmergruppen gemeinsam geltenden Begriff Entgelt.

Für die Entgeltfindung spielt der sozialrechtliche Status des Arbeitnehmers keine Rolle mehr; entscheidend ist allein die  Arbeitsaufgabe.


Entgeltlinie (auch: Entgeltkurve)
Darstellung der neuen Grundentgelte in Abhängigkeit von den Entgeltgruppen.

Durch die Einführung von ERA werden die separaten Lohn- und Gehaltslinien unterschiedlicher Höhe durch die einheitliche Entgeltlinie (synonym: Entgeltkurve) ersetzt. Die Entgeltlinie zeigt an, wie sich die Höhe des Grundentgelts in Abhängigkeit von der Ent-geltgruppe verändert. Grafisch dargestellt steigt die Entgeltlinie von links unten nach rechts oben.

Die systembedingte Kostenneutralität von ERA hängt entscheidend von der Lage und vom Verlauf der Entgeltlinie ab.


ERA
(Kurz-)Bezeichnung für die neuen Tarifwerke mit den einheitlich für Arbeiter und Angestellte geltenden Entgeltregelungen.

Ursprünglich im Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen entstandene Abkürzung für Entgelt-Rahmen-Abkommen, über das dort bereits im Jahr 1979 erstmals verhandelt wurde. Die-se Abkürzung wurde später auch von solchen Tarifgebieten übernommen, die ihre Tarif-werke nicht mit „Abkommen“ sondern mit „Tarifvertrag“ - z. B. Lohnrahmentarifvertrag, künftig Entgeltrahmentarifvertrag - bezeichnen. Hieraus erklärt sich die heutige Uneinheit-lichkeit, ERA entweder als Maskulinum („der ERA“) oder als Neutrum („das ERA“) vorzufinden.
Die Abkürzungsbuchstaben ERA haben sich also zu einem Initialwort (Akronym) gewandelt.


ERA-Strukturkomponente
Teil des tariflichen Lohn- und Gehalterhöhungsvolumens, das nicht tabellenwirksam wird.

Von dem tariflichen Erhöhungsvolumen (vereinbart beispielsweise im Jahr 2002 in Höhe von 4 %) wird die ERA-Strukturkomponente (im Jahr 2002 waren das 0,9 %) zunächst als Einmalzahlung an die Mitarbeiter gegeben und sodann in den weiteren Abrechnungsperioden einem betrieblichen ERA-Anpassungsfonds zugeführt. Dieses Geld steht mit Beginn der ERA-Einführung speziell für den Ausgleich der Tarifentgelte zur Verfügung, die durch ERA den Betrieben bei einzelnen Arbeitnehmern entstehen.

Das Grundsystem zu diesem Regelungsmechanismus wurde in der Tarifrunde 2002 von den Tarifvertragsparteien in Baden-Württemberg entwickelt und vereinbart. Es war Muster für entsprechende Regelungen in allen übrigen Tarifgebieten.

Weitere Informationen

www.hessen-metall.de