2000 Unternehmerverbände Südhessen Hessen Metall VhU ERA Lexikon Glossar Entgelt Rahmen Abkommen Definitionen Begriffe Erklärung Informationeen
 
Unternehmerverbände Südhessen
Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000

Nächster Termin

27.05.2013

Social Media & Recht - Das kalkulierte Risiko? Weitere Informationen

Aktuelle Rechtsprechung

Weitere anzeigen

Veranstaltungen 2013

Nächste Veranstaltung

28.05., 05.06., 06.06.2013
Personalleiterkonferenzen
Weitere Informationen

A

Analytik
Arbeitsaufgabe
Ausgleichskonto


Analytik
Methode zur tariflichen Bewertung der Arbeitsaufgabe, nach der sich die Höhe des Grundentgelts richtet.

Die Arbeitsaufgabe wird anhand verschiedener Kriterien bewertet. Dazu gehören z.B. die zur Aufgabenlösung benötigten Arbeits- und Fachkenntnisse, oder die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Verantwortung. Für jedes Kriterium wird jeweils eine Anzahl von Punkten vergeben. Die insgesamt erzielte Punktzahl bestimmt die Einstufung in eine Entgeltgruppe und damit über die Höhe des Grundentgelts. Dieses Bewertungsverfahren ermöglicht fein differenzierende Ergebnisse.

Die ERA-Verfahren für Baden-Württemberg und für NRW beruhen im Wesentlichen auf der Grundlage der analytischen Bewertung. Die Alternative zur Analytik ist die Summarik.


Arbeitsaufgabe
Grundlage bei der Ermittlung des tariflichen Grundentgelts.

Nach Vorstellung der M+E-Arbeitgeber ist die dem Mitarbeiter übertragene Arbeitsaufgabe alleiniger Ansatzpunkt für die anforderungsbezogene Grundentgeltfindung. In den Tarifverträgen werden statt „Arbeitsaufgabe“ auch Begriffe wie "Tätigkeit", "Arbeitsgebiet", "Aufgabe", "Aufgabengebiet" oder auch "Aufgabenbereich" verwandt.

Die IG Metall hat oftmals gefordert, die vom Mitarbeiter angebotene Qualifikation für die Entgeltfindung zu verwenden, auch wenn sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe nicht erforderlich ist.


Ausgleichskonto (auch: Betrieblicher ERA-Anpassungsfonds)
Lösung der Tarifvertragsparteien zur Verknüpfung von Entgelt und ERA.

Der kleinere Teil des Verteilungsspielraums wird nicht in der üblichen Form für Lohnerhöhungen verwendet, sondern fließt als  ERA-Strukturkomponente auf ein betriebliches Ausgleichskonto. Dieses Konto wird bei der Einführung von  ERA aufgelöst. Mit dem Geld sollen Kostenerhöhungen zielgenau gegenfinanziert werden, die im Betrieb aus dem Umstieg auf  ERA resultieren können. Was übrig bleibt, soll unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden, kommt also in jedem Fall in voller Höhe den Mitarbeitern zugute.

Das Ausgleichskonto bildet die Brücke zwischen der Entgeltrunde 2002 und dem von der IG Metall geforderten, unumkehrbaren Einstieg in  ERA. Der Vorteil des Ausgleichskontos besteht darin, dass das Mo-dell eine zielgenaue Verwendung des Geldes garantiert. Die IG Metall bevorzugte anfangs dagegen sofort fällige Zahlungen, um bestimmte Arbeitnehmergruppen an ERA heranzuführen. Für die übrigen Arbeit-nehmer sollte es Einmalzahlungen in vergleichbarer Höhe geben, die aber überhaupt keinen Bezug zu  ERA gehabt hätten.

Weitere Informationen

www.hessen-metall.de

0