K
K-LinieKostenneutralität
K-Linie
Derzeit gültige Gehaltslinie für kaufmännische Angestellte.
Die K-Linie gibt es nur in den Tarifgebieten, die getrennte Gehaltslinien von technischen und kaufmännischen Angestellten vereinbart haben.
Die K-Linie verläuft zumeist unterhalb der T-Linie, der Gehaltslinie für technische Angestellte.
Kostenneutralität (auch: systembedingte Kostenneutralität)
Entscheidende Voraussetzung für ERA aus der Sicht der M+E-Arbeitgeber.
Erste Voraussetzung für die Kostenneutralität von ERA ist die Systemgestaltung, also der Tarifvertrag selbst. Er muss so austariert sein, dass die tarifliche Entgeltsumme ge-mäß ERA nicht höher ist als die bisherige tarifliche Lohn- und Gehaltssumme. Die Umstellung auf ERA darf also keine tariflichen Kostensteigerungen auslösen. Diese Gestaltungsaufgabe kann nur Schritt für Schritt bewältigt werden, indem die Entgeltgruppen und die Entgeltlinie so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kostenneutralität des Tarifvertrags gesichert ist. Die kostenneutrale Systemgestaltung im Tarifvertrag bietet aber keine Garantie für eine kostenneutrale Systemanwendung in jedem betrieblichen Einzelfall. Um in einer zweiten Stufe auch dieses sicherzustellen, bedarf es weiterer tarifpolitischer Instrumente wie des Ausgleichskontos und des tariflichen Werkzeugkastens.
Vergleichsmaßstab bei der systembedingten Kostenneutralität sind die tariflichen Mindestbedingungen auf der Basis der heutigen Rahmentarifverträge. Falsche Einstufungen und überhöhte Zulagen bleiben beim Kostenvergleich also außen vor.



