Unternehmerverbände Südhessen
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Arbeitsrecht II

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Fachtag Beruf und Pflege

Z

Zeitentgelt
Zielvereinbarung


Zeitentgelt

Das Zeitentgelt ist ein Entlohnungsgrundsatz mit einer festen Vergütung für eine bestimmte Zeiteinheit (Monatsentgelt). Beim Zeitentgelt mit Beurteilung wird das Entgelt anforderungs- und leistungsabhängig differenziert. Mit Hilfe entsprechender Leistungsmerkmale wird die Leistung des Menschen beurteilt und bewertet.


Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung ist ein Personalführungsinstrument. Sie kann zur Leistungsentgeltermittlung, und zwar im Angestellten- als auch im gewerblichen Bereich, angewendet werden. Sie kann jedoch auch ohne Auswirkungen auf das Entgelt eingesetzt werden. Zielvereinbarungen (z.B. Reduzierung der Kosten für Ausschuss und Nacharbeit, Einhaltung der Kundentermine) werden zwischen dem Vorgesetzten (z.B. Fertigungs- oder Büroleiter) und den einzelnen Mitarbeitern bzw. der Gruppe vereinbart. Im Entgeltrahmenabkommen (s. ERA) als Leistungsentgelt mit Zielvereinbarung teilweise tariflich geregelt.