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V

Verhandlungsverpflichtung
Eine Verhandlungsverpflichtung der Tarifvertragsparteien besteht nur, wenn sie besonders vereinbart ist. Ein Beispiel ist die in den meisten Schlichtungsabkommen enthaltene Regelung über die Aufnahme von Verhandlungen über den Neuabschluss eines abgelaufenen Tarifvertrags.