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PauschalzahlungPersonalzusatzkosten
Pilotabschluss
Produktivität (Arbeitsproduktivität)
Pauschalzahlung
Einmalige Leistung, die als pauschale Ausgleichszahlung den rückwirkenden Beginn einer Tariferhöhung ausgleicht und aufwändige Nachberechnungen der tariflichen Vergütung für die Zeit zwischen Beendigung der vorhergehenden Tarifvereinbarung und Anwendung der neu vereinbarten Tarifvergütungen entbehrlich macht. Sie führt in Relation zu den einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen faktisch zu differenzierten Erhöhungen.
Personalzusatzkosten
Berechnet werden die Personal- oder auch Lohnzusatzkosten, die oftmals fälschlicherweise auch als Personalnebenkosten bezeichnet werden, ausgehend vom "Entgelt für geleistete Arbeit". Bereits im Bruttolohn sind Personalzusatzkosten, wie z.B. Bezahlung der arbeitsfreien Tage (Feiertage, Urlaub, Krankheit) enthalten. Hinzu kommen noch Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt, Erfolgsbeteiligungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Noch nicht enthalten sind im Bruttolohn die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die betriebliche Altersversorgung und sonstige Personalzusatzkosten. Die Personalzusatzkosten sind heute so etwas wie ein "zweiter Lohn".
Pilotabschluss
Verhandlungsergebnis oder Tarifvereinbarung eines Tarifbezirks, das auf Grund formeller oder stillschweigender Übereinkunft der Tarifvertragsparteien eines Wirtschaftszweiges auch in anderen Tarifbezirken in seinem materiellen Inhalt über¬nommen werden soll.
Produktivität (Arbeitsproduktivität)
Unter Arbeitsproduktivität versteht man das Verhältnis des Produktionsergebnisses zur Einsatzmenge an Arbeitsleistung, die zur Erstellung nötig war. Die Pro-Kopf-Produktivität errechnet sich aus der Zahl der Erwerbstätigen, bei der Stundenproduktivität wird auf die Menge der geleisteten Stunden abgestellt. Die Steigerung der Stundenproduktivität gibt den Spielraum an, innerhalb dessen Lohnerhöhungen vorgenommen werden könnten, ohne dass sich die Lohnstückkosten verändern (= produktivitätsorientierte Lohnpolitik). Orientierung an der Produktivitätssteigerung ist für die Lohnpolitik z.B. dann nicht möglich, wenn der Wettbewerb sinkende Preise erzwingt (die Produktivität muss an die Kunden "verteilt" werden), oder wenn Produktivitätseffekte nicht die Folge von Investitionen, sondern das statistische Ergebnis des Abbaus von weniger produktiven Arbeitsplätzen sind, das den verbleibenden Rest rein rechnerisch produktiver erscheinen lässt. Die volle Ausschöpfung des Produktivitätszuwachses für Lohnerhöhungen führt lediglich zur Beibehaltung des aktuellen Beschäftigungsstandes. Um die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu ermöglichen, müssen die Lohnerhöhungen unter dem Produktivitätswachstum bleiben.



