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MaßregelungsklauselMetallRente
Mehrarbeit
Mindestbedingungen
Maßregelungsklausel
Die Maßregelungsklausel ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die üblicherweise zum Inhalt hat, dass aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Tarifbewegung eine Maßregelung von Arbeitnehmern nicht erfolgt oder rückgängig gemacht wird und etwaige Schadensersatzansprüche entfallen.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Maßregelungsklausel sehr weit auslegt und da in zunehmendem Maße Exzesse bei Arbeitsniederlegungen festzustellen sind, wird die Maßregelungsklausel auf Arbeitgeberseite zunehmend in Frage gestellt.
MetallRente
Mit dem Altersvermögensgesetz ist ab dem 01.01.2002 der gesetzliche Anspruch der Arbeitnehmer auf Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung geschaffen worden. Der Arbeitgeber ist danach verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.
Als Angebot einer überbetrieblichen Organisation der Altersversorgung für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie haben die Tarifpartner Gesamtmetall und IG Metall im September 2001 das Versorgungswerk MetallRente gegründet. Über das Versorgungswerk wird die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung abgewickelt und die Einhaltung der ge¬setzlichen und tarifvertraglichen Regelungen sichergestellt.
Mehrarbeit
Mehrarbeit liegt dann vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (§ 3 ArbZG) überschritten wird. Mehrarbeit im tariflichen Sinn (allgemeinbegrifflich „Überstunden“) wird von Vollzeitbeschäftigten bei Überschreitung der festgelegten regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf Anordnung des Arbeitgebers erbracht. Der Arbeitnehmer erhält eine zusätzliche Stundengrundvergütung sowie im Regelfall einen Mehrarbeitszuschlag, auch ist bezahlte Freistellung möglich.
Die Tarifvertragsparteien empfehlen, überall wo es möglich ist, Neueinstellungen vorzunehmen und das Volumen der Mehrarbeit möglichst gering zu halten. Von Seiten der Gewerkschaften wird regelmäßig ein verordneter genereller Überstundenabbau gefordert, da man sich davon die Schaffung neuer Stellen erhofft. Diese Rechnung geht allerdings nicht auf. Die Umwandlung von Überstunden in neue Arbeitsplätze setzt zum Einen ein ausreichend hohes Niveau von Überstunden voraus, zum Anderen muss die Mehrarbeit regelmäßig anfallen. Im langfristigen Vergleich weisen die Unternehmen in Deutschland derzeit aber ein niedriges Überstundenniveau auf.
Mindestbedingungen
Unterer Schwellenwert der Arbeitsplatzbedingungen. Sowohl durch Gesetz als auch durch Tarifvertrag werden Mindestbedingungen festgelegt. Regelungen, die für Arbeitnehmer günstiger sind als der Tarifvertrag, sind nach wie vor möglich. Von tariflichen Mindestbedingungen kann im Rahmen des Günstigkeitsprinzips (s. dort) abgewichen werden.



