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LangzeitkontoLaufzeit
Leistungsentgelt
Leistungszulage
Lohnquote
Lohnstückkosten
Lohnzusatzkosten (s. Personalzusatzkosten)
Langzeitkonto
Ist ein langfristig angelegtes Arbeitszeitkonto (s. dort). Dieses ist darauf ausgerichtet, dass der Mitarbeiter z.B. vorzeitig in den Ruhestand gehen kann, also an das Ende der Erwerbstätigkeit einen Freizeitblock stellt. Oft können bei diesen Langzeitkonten die Zeitguthaben aber auch für längere Freistellungsphasen verwendet werden.
Laufzeit
Die Laufzeit bestimmt Anfang und Ende der Wirkung des Tarifvertrages. Sie ist i.d.R. im Tarifvertrag festgelegt. Dabei kann der Tarifvertrag eine bestimmte Laufdauer haben, mit deren Ablauf er automatisch endet; möglich (und üblich) ist auch die Beendigung des Tarifvertrages durch Kündigung, verbunden mit einer bestimmten Mindest- oder Höchstlaufzeit.
Zur Nachwirkung s. dort.
Leistungsentgelt
Das Leistungsentgelt besteht im Gegensatz zum Grundentgelt (s. dort) aus den leistungsabhängigen, durch den Mitarbeiter unmittelbar beeinflussbaren Bestandteilen, wie Leistungszulage, Mehrverdienste gemäß Kennzahlenvergleich oder Zielerreichungszulage gemäß einer Zielvereinbarung. Der Mehrverdienst gemäß Kennzahlenvergleich oder die Zielerreichungszulage gemäß Zielvereinbarung werden unter dem Begriff Leistungsentgelt zusammengefasst, weil wesentliche Bestandteile des Gesamtentgeltes von der individuell erbrachten, messbaren und variablen Leistung des Mitarbeiters abhängig sind. Ziel der leistungsabhängigen Entgeltdifferenzierung ist dabei, den arbeitenden Menschen zu einer Steigerung seiner Leistungshergabe zu veranlassen, indem sein Entgelt von seiner Leistung abhängig gemacht wird.
Leistungszulage
Beschäftigte im Zeitentgelt erhalten zur Förderung der Einkommensgerechtigkeit (Leistung soll sich lohnen) sowie zur Erzielung eines wirtschaftlich effektiven Arbeitsergebnisses (Leistung fördert die Wettbewerbsfähigkeit des Unter¬nehmens) neben dem tariflichen Grundentgelt (s. dort) eine Leistungszulage. Sie wird nach einer mindestens jährlichen Leistungsbeurteilung ermittelt, wobei ein tarifliches Leistungsbeurteilungsschema zu Grunde liegt.
Lohnquote
Die Lohnquote misst den Anteil des Volkseinkommens, der dem Produktionsfaktor Arbeit zufließt. Berechnet wird die Lohnquote als prozentualer Anteil der in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Arbeitnehmerentgelte am gesamten Volkseinkommen. Die Lohnquote wird häufig als Maßgröße für die Einkommensverteilung herangezogen, vor allem, um die Wohlfahrtsposition der Arbeitnehmer zu messen. Dies ist aus mehreren Gründen ein fragwürdiges Konzept. Zum einen werden bei dieser Rechnung weder die Vermögenseinkommen der Arbeitnehmerhaushalte noch das kalkulatorische Arbeitseinkommen der Unternehmer erfasst. Zum Zweiten schwankt die Lohnquote im Konjunkturverlauf sehr stark, da Löhne und Gehälter zeitverzögert auf die Konjunkturentwicklung reagieren. So sinkt die Lohnquote regelmäßig in Aufschwungphasen. Bezogen auf die M+E-Industrie wird unter dem Begriff Lohnquote meist der Anteil der Löhne, Gehälter und Sozialbeiträge am Umsatz verstanden.
Lohnstückkosten
Die Lohnstückkosten zeigen an, in welchem Maße ein Produkt mit Arbeitskosten (s. dort) belastet und damit auch für durch Tarifabschlüsse bedingte Kostensteigerungen anfällig ist. Errechnet werden sie, indem man die Arbeitskosten (s. dort), die zur Erstellung einer bestimmten Leistung notwendig sind, durch die Ausbringung (in Mengen, Stücken usw.) dividiert. Die Lohnstückkosten steigen, wenn der Anstieg der Arbeitskosten den Anstieg der Produktivität (s. dort) übertrifft. Die Folgen: Gewinnrückgang, Zwang zu Rationalisierung und, sofern dies die Wettbewerbssituation zulässt, Preissteigerungen.
Lohnstückkosten können für einzelne Produkte, Betriebe, Branchen und für die gesamte Volkswirtschaft berechnet werden. Zur Messung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines Landes sind sinnvollerweise die industriellen Lohnstückkosten heranzuziehen, da es im Wesentlichen die Industrieprodukte sind, die auf dem Weltmarkt in internationaler Konkurrenz stehen.
Lohnzusatzkosten (s. Personalzusatzkosten)



