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InflationsausgleichInvestivlohn (s. Beteiligungsmodelle)
IRWAZ (Individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit)
Inflationsausgleich
Unter Inflationsausgleich versteht man eine Lohnerhöhung, die mindestens so hoch ist wie die zu erwartende Inflationsrate. Dadurch wird sichergestellt, dass der Reallohn der Arbeitnehmer nicht sinkt. Ein Inflationsausgleich wirkt aber nur dann kostenneutral, wenn die Preiserhöhungen auch den Unternehmen zu Gute kommen. Sind die Preissteigerungen jedoch dadurch verursacht, dass indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer oder Mineralölsteuer) erhöht wurden oder dass sich die Preise für importierte Güter verteuert haben (z.B. Rohstoffe oder Rohöl), dann würden entsprechende Lohnerhöhungen für sich genommen die Kosten der Unternehmen erhöhen und die Gewinne senken mit den entsprechend negativen Folgen für die Beschäftigung.
Investivlohn (s. Beteiligungsmodelle)
IRWAZ (Individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit)
Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) eines Arbeitnehmers ist die arbeitsvertraglich geschuldete wöchentliche Arbeitszeit. Hiervon zu trennen ist die konkrete Lage der Arbeitszeit. "Individuell" grenzt die IRWAZ gegen die tarifliche Arbeitszeit ab. So kann z.B. die tarifliche Arbeitszeit 35 Stunden, die IRWAZ des Arbeitnehmers dagegen 30 oder 40 Stunden betragen. "Regelmäßig" grenzt die Arbeitszeit gegen Zeiten ab, in denen außer der Reihe gearbeitet wird. Dies sind i.d.R. (aber nicht zwingend) Mehrarbeitszeiten.



